Der Kampf um rezeptfreie Medikamente

Written by on 27. Juni 2016

Die Drogeriemarktkette dm hat einen Individualantrag beim Verfassungsgerichtshof eingebracht, um rezeptfreie Medikamente verkaufen zu dürfen. Demzufolge bringen der Präsident der Apothekerkammer Max Wellan und Stefan Ornig, Pressesprecher von dm, im Interview die Argumente auf den Punkt. Isabella Scholda hat sich umgehört.

Der Präsident der Apothekerkammer Max Wellan sieht in der von der Drogeriemarktkette dm geforderten Freigabe des Verkaufs von rezeptfreien Arzneimitteln eine Wettbewerbsverzerrung und eine Gefahr für die Gesundheit. Beim Online-Verkauf von Medikamenten, der derzeit nur von Apotheken betrieben werden darf, haben diese laut Wellan die Pflicht, aktiv nachzufragen, wenn sie Gesundheitsrisiken vermuten. Das sei mit der von dm geplanten Möglichkeit einer Hotline zu einem Pharmazeuten beim Verkauf in Drogerien gar nicht vergleichbar.

Produktarten in Apotheken
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In Apotheken wird zwischen verschreibungspflichtigen Produkten und OTC-Präparaten unterschieden. OTC bedeutet „over the counter“ (= über die Verkaufstheke). Als OTC-Produkte bezeichnet man alle Arzneimittel, die nicht der Arzt verschreiben muss, sondern ohne ärztliches Rezept vom Patienten gekauft werden können. Verschreibungspflichtig sind meist hochwirksame Medikamente, die nicht ohne Aufsicht eingesetzt werden sollten. Diese müssen vom Arzt mit einem Rezept verschrieben werden. Ein endgültiges Ergebnis des Verfassungsgerichtshofes wird Ende des Jahres erwartet.

Foto: (C) dm drogerie markt/APA-Fotoservice/Hinterramskogler, Fotograf: Daniel Hinterramskogler
Foto2: (C) Isabella Scholda


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Apothekerkammer

 

 

 

 


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